10.200 Euro Geldstrafe

Abseits des Rasens
Mittwoch, 05.06.2019 // 16:51 Uhr

Wegen „unsportlichem Verhalten seiner Anhänger“ wurde das Kleeblatt vom DFB mit einer Geldstrafe belegt.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SpVgg Greuther Fürth im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen „zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 10.200 Euro belegt.

Vor Beginn des Zweitligaspiels beim 1. FC Magdeburg am 27. April 2019 wurden im Fürther Block insgesamt elf Bengalische Feuer abgebrannt.

Zudem zündeten Fürther Zuschauer vor Anpfiff der Zweitligabegegnung beim FC Erzgebirge Aue am 12. Mai 2019 mindestens sechs pyrotechnische Gegenstände.

Der Verein hat den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig. Insgesamt musste die Spielvereinigung wegen des Verhaltens einzelner Fans in dieser Saison damit 26.400 Euro Strafe an den DFB zahlen.

 

Neuigkeiten

Kleeblatt leiht Noll aus

24.04.2024 // Profis

Wie richtig laufen fit macht

24.04.2024 // Abseits des Rasens

Vorverkauf für Dauerkartenbesitzer läuft!

23.04.2024 // Abseits des Rasens

U23 marschiert weiter

22.04.2024 // Nachwuchs
Ihr Browser ist veraltet.
Er wird nicht mehr aktualisiert.
Bitte laden Sie einen dieser aktuellen und kostenlosen Browser herunter.
Chrome Mozilla Firefox Microsoft Edge
Chrome Firefox Edge
Google Chrome
Mozilla Firefox
MS Edge
Warum benötige ich einen aktuellen Browser?
Sicherheit
Neuere Browser schützen besser vor Viren, Betrug, Datendiebstahl und anderen Bedrohungen Ihrer Privatsphäre und Sicherheit. Aktuelle Browser schließen Sicherheitslücken, durch die Angreifer in Ihren Computer gelangen können.
Neue Technologien
Die auf modernen Webseiten eingesetzten Techniken werden durch aktuelle Browser besser unterstützt. So erhöht sich die Funktionalität, und die Darstellung wird verbessert. Mit neuen Funktionen und Erweiterungen werden Sie schneller und einfacher im Internet surfen können.