Auswärtstickets für das Spiel in Freiburg
Bestellung ab sofort möglich.

Am 10. Spieltag der Bundesliga gastiert die SPVGG GREUTHER FÜRTH beim SC Freiburg. Für unser Auswärtsspiel im Europa-Park Stadion gibt's ab sofort Tickets.
Alle Kleeblatt-Fans, die die Mannschaft auswärts in Freiburg unterstützen wollen, können die Gästetickets ab sofort über den folgenden Link bestellen: https://gaestekarten-scfreiburg.reservix.de/p/reservix/event/1743120. Pro Person können zwei Karten bestellt werden.
Es sind ausschließlich Plätze in den Gästeblöcken N6/N7 und N16/N17 (Eingangsbereich E4) verfügbar. Das sind die Preise:
Block | Vollzahler | Ermäßigt* | Rollstuhlfahrer inkl. Begleitperson | Platzart |
N6/N7 | 15 Euro | 13 Euro | 9 Euro | Stehplatz |
N16/N17 | 29 Euro | / | / | Sitzplatz |
*(Schüler, Studenten, Auszubildende, Rentner, Schwerbehinderte ab 50%, Bundesfreiwilligendienstleistende)
Die Bezahlung der Karte(n) ist nur per Kreditkarte möglich.
Der Versand der Tickets erfolgt ausschließlich per E-Mail als Print@Home Ticket zum eigenständigen Ausdruck. Zur Nutzung des RVF-Kombiticket für den ÖPNV bedarf es einer Personalisierung der Fahrgäste. Dementsprechend muss hier im Bestellprozess der Vor- und Nachname der zu befördernden Person eingetragen werden, der Fahrausweis ist nicht übertragbar und Bedarf einer Legitimation.
Der SC Freiburg weist explizit darauf hin, dass es sich bei den Blöcken N6/N7 und N16/N17 um den Gastbereich handelt und Fans der Zutritt mit Fanutensilien des SC Freiburg untersagt ist. Die Blöcke N16/N17 sowie der Gästestehplatzbereich in den Blöcken N6/N7 ist ausschließlich den Gästefans aus Fürth vorbehalten.
2G-Regel
Der Zutritt zum Auswärtsspiel im Europa-Park Stadion ist bis auf Weiteres nur Personen gestattet, die nachweislich die 2G-Voraussetzungen erfüllen oder unter eine der nachfolgenden Ausnahmegruppen fallen. Dafür muss jede Person einen digitalen oder analogen Nachweis nach der sog. „2G-Regel“ am Spieltag mit sich führen, d. h. entweder vollständig geimpft oder genesen (Positiver Test in den letzten 6 Monaten, Testergebnis mind. 28 Tage alt).
Ausgenommen von der 2G-Regelung sind folgende Personengruppen:
• Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind (kein Antigentest erforderlich)
• Schüler (unabhängig vom Alter) gegen Vorlage eines Schülerausweises (kein Antigentest erforderlich)
• Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigentest erforderlich)
• Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können UND Personen, für die es keine Impfempfehlung der STIKO gibt, z.B. Schwangere und Stillende (negativer Antigentest & ärztlicher Nachweis erforderlich)
Bitte führt zwecks der Nachweis-Legitimationentweder einen Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder Schülerausweis mit Euch.