Kleeblatt stimmt für Videobeweis

Profis
Donnerstag, 21.03.2019 // 18:00 Uhr

Ab der Saison 2019/2020 wird das technische Hilfsmittel auch in der zweiten Bundesliga zum Einsatz kommen. Darauf verständigten sich heute die Zweitligisten auf einer Tagung in Frankfurt.

Kontrovers wird der Videobeweis seit seiner Einführung in der 1. Bundesliga betrachtet. Auf der einen Seite stehen weniger Fehler und gerechtere Entscheidungen, auf der anderen Seite werden auch weiterhin Entscheidungen diskutiert, wie eben schon immer im Fußball. „Am Ende sind Menschen am Werk und wir alle machen Fehler“, erklärt Rachid Azzouzi, Fürths Geschäftsführer Sport. Trotzdem entschieden sich am heutigen Donnerstag die Zweitligisten für die Einführung des Videobeweises zur kommenden Saison 2019/2020: „Wir werden damit nicht alle Fehler verhindern, insgesamt wird es dadurch aber gerechter. Das zeigen Statistiken und Erfahrungswerte aus der 1. Liga und internationalen Wettbewerben“, ergänzt Azzouzi.

„Schon im letzten Jahr gab es in der 2. Liga eine tendenzielle Befürwortung des Videobeweises“, berichtet Holger Schwiewagner und der Kleeblatt-Geschäftsführer ergänzt: „Allerdings wollte man diese weitreichende Entscheidung erst nach einer Testphase, sowie den Erkenntnissen aus der 1. Liga treffen – also auf Basis einer nun bekannten Faktenlage.“

Am Donnerstag wurden in Frankfurt Vor- und Nachteile erörtert und durchaus kontrovers diskutiert. „Wir haben uns die Entscheidung wahrlich nicht leichtgemacht“, fasst Schwiewagner zusammen: „Am Ende geht es aber auch um eine Gesamtverantwortung. Es geht um Auf- und Abstiege, es stehen Jobs auf dem Spiel. Sich dann zeitgemäßer technischer Hilfsmittel, die nachweislich zu gerechteren Ergebnissen führen, zu verwehren, wäre nicht verantwortungsbewusst.“

Damit der Videobeweis richtig zum Einsatz kommt, müsse es „objektive und klar benannte Kriterien für die Schiedsrichter geben, die nachvollziehbar für Spieler, Verantwortliche und Fans sind. Dann kann der Videobeweis die Zweite Liga gerechter machen“, so Fürths Verantwortliche abschließend.

 
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