Informationen zur außerordentlichen Mitgliederversammlung

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Für reibungslosen Ablauf am Sonntag

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Die wichtigsten Informationen für einen reibungslosen Ablauf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am Sonntag.

Um einen reibungslosen Ablauf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am Sonntag zu gewährleisten, haben wir die wichtigsten Informationen in dieser Meldung zusammengefasst. Die Anträge und Stellungnahme findet Ihr genauso wie die Tagesordnung in den früheren Meldungen dazu.

Am Sonntag, den 8. November 2026, findet die außerordentliche Mitgliederversammlung der SPVGG GREUTHER FÜRTH e.V. im Sportpark Ronhof | Thomas Sommer statt.

  • Einlass: ab 9:30 Uhr
  • Beginn: 11:00 Uhr
  • Wichtig: Nach 12:00 Uhr ist kein Zutritt zur Mitgliederversammlung mehr möglich.

Wichtige Hinweise zur Veranstaltung

  • Ort und Wetter: Die Veranstaltung findet auf der Gegengerade statt und wird vollständig im Freien durchgeführt. Bitte denkt an wetterfeste Kleidung. Zur Orientierung haben wir Euch am Ende der Meldung eine Stadionübersicht eingefügt.
  • Anreise: Bitte nutzt nach Möglichkeit die öffentlichen Verkehrsmittel. Wenn Ihr mit dem Auto anreist, könnt Ihr den Parkplatz P1 im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten nutzen (freie Platzwahl).
  • Kinder: Kinder bis 5 Jahre dürfen gemeinsam mit ihren Eltern teilnehmen, wenn keine Betreuungsmöglichkeit vorhanden ist. Für sie wird kein Ticket benötigt, sie sitzen auf dem Schoß der Eltern.
  • Kinderwagen: Bitte verzichtet nach Möglichkeit auf einen Kinderwagen. Eine Abstellmöglichkeit gibt es im Biergarten hinter der Gegengerade. Sie ist jedoch nicht überdacht und nicht gesichert. Eine Haftung für Beschädigung, Diebstahl oder sonstiges ist ausgeschlossen.
  • Verpflegung: Während der Veranstaltung sind zwei Kioske hinter der Gegengerade geöffnet, an denen Ihr Speisen und Getränke kaufen könnt. Ihr dürft auch eigene Speisen und Getränke mitbringen, bitte aber ohne Glasflaschen.
  • Decken und Sitzkissen: Decken, Sitzkissen und ähnliche Gegenstände dürfen in Rucksäcken mitgebracht werden.
  • Fanshop: Der Fanshop „NORD“ hat während der Veranstaltung geöffnet. Neben Fanartikeln gibt es dort auch Mützen, Schals, Kissen und Decken.

Wichtige Hinweise zum Einlass

  • Der Zutritt zum Stadion erfolgt ausschließlich über den Eingang Nord.
  • Bitte bringt Euer Ticket, Euren Mitgliedsausweis und einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mit.
  • Haltet am Einlass Euer Ticket bereit, am besten ausgedruckt oder notfalls als PDF auf dem Smartphone. Haltet dort auch Euren amtlichen Lichtbildausweis bereit. Der Name auf dem Ticket muss mit dem Namen auf dem Lichtbildausweis übereinstimmen.
  • Am Einlass werden Taschenkontrollen auf verbotene Gegenstände durchgeführt. Plant daher ausreichend Zeit für Anreise und Einlass ein.
  • Ihr könnt die Versammlung jederzeit verlassen. Ein erneuter Zutritt ist jedoch nicht möglich. Personen, die die Veranstaltung verlassen, werden am Ausgang erfasst.

Ablauf der Abstimmung

  • Die Abstimmung findet im Bereich hinter der Nordtribüne statt. Bitte beachtet die Beschilderung vor Ort und haltet Euch an den vorgegebenen Weg.
  • Für die Ausgabe der Wahlunterlagen haltet am Zugang zum Wahlbereich Euren Mitgliedsausweis und Euren amtlichen Lichtbildausweis bereit.
  • Eine Clearingstelle ist vorhanden.
  • Vollmachten sind nicht gültig. Jedes Mitglied muss seine Stimme persönlich abgeben.
  • Die persönliche Stimmabgabe kann vereinsrechtlich erst erfolgen, wenn Tagesordnungspunkt 7 eröffnet wurde.

Informationen zur Stimmabgabe

  • Die Grundlage für Satzungsänderungen findet sich unter Paragraph 12 Absatz 5 der Satzung der SPVGG GREUTHER FÜRTH e.V. und bestimmt, dass für Änderungen eine ¾-Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder notwendig ist.
  • Bis zum Beginn des Tagesordnungspunkt 7 kann die Versammlung ohne Auswirkungen auf die Abstimmung verlassen werden.
  • Stimmberechtigte Mitglieder, die die Veranstaltung nach Aufruf des Tagesordnungspunkt 7 verlassen, ohne von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen, sind als anwesende stimmberechtigte Mitglieder erfasst. Sie werden für die Grundgesamtheit, die für die Berechnung der ¾-Mehrheit relevant ist, berücksichtigt.
  • Auf den Stimmzetteln z. B. für den Antrag zur Namensänderung gibt es drei Optionen:
    • Zustimmung (Ich bin für eine Namensänderung zu SpVgg Fürth e.V.)
    • Enthaltung (werden nicht als Zustimmung für die Namensänderung gewertet)
    • Ablehnung (Ich möchte weiterhin den Namen SpVgg Greuther Fürth e.V.)
  • Ungültige Stimmzettel oder nicht abgegebene Stimmen werden nicht als Zustimmung für den Antrag gewertet. Sie werden auch nicht von der Grundgesamtheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder abgezogen.
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