Nachweis Übungsleiterstunden
Übungsleiterinnen und Übungsleiter werden in der Turnabteilung auf Basis einer Übungsleiter-Vereinbarung abgerechnet. Dies ist möglich, solange nicht mehr als der steuerlich zulässige Höchstbetrag überschritten wird. 2025 sind dies maximal 3000€ pro Jahr. Bei Einsatz in mehreren Einrichtungen muss die Summe aller Vergütungen unter dem Höchstbetrag liegen. Die Abrechnung der Stunden erfolgt nach Abgabe des Nachweises der Übungsleiter-Stunden.